Allgemeine Versorgungsbedingungen
Am 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten. Danach bieten wir Haushaltskunden, deren Belieferung mit Strom nach 8. November 2006 beginnt, die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der StromGVV an.
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Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen "StromGVV" können Sie hier herunterladen.

