Allgemeine Versorgungsbedingungen

Am 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten.  Danach bieten wir Haushaltskunden, deren Belieferung mit Strom nach 8. November 2006 beginnt, die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der StromGVV an.
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Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen "StromGVV" können Sie hier herunterladen.

Download StromGVV:

StromGVV.pdf

Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung ab 01. März 2009

er_bedingungen_strom.pdf

Ergaenzende_Bedingungen_Strom.pdf

Schnelleinstieg

 

BIGGE-Verbund Ein Energieverbund der Stadtwerke Olpe, der Stadtwerke Attendorn sowie der Lister- und Lennekraftwerke